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Vorlage - 2023/000/0270
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Beschlussvorschlag:
Die Abgabe der als Anlage beigefügten Erklärung zum Einrede- und Einwendungsverzicht und abstrakten Zahlungsversprechen wird genehmigt.
Sachverhalt:
Das Amt Achterwehr ist Mehrheitsgesellschafter an der Amt Achterwehr Abwassergesellschaft mbH (AEAG), die für wesentliche Teile des Amtsgebietes die zentrale Abwasserbeseitigung betreibt. Die AEAG erhält hierfür auf Grundlage des Entsorgungsvertrages vom 09.10.1995 vom Amt ein sog. Entsorgungsentgelt, welches die laufenden Betriebskosten deckt und auf Seiten des Amtes über die Schmutzwassergebühren refinanziert wird.
Zur Sicherstellung möglichst wirtschaftlicher Kreditkonditionen hat das Amt zugunsten der AEAG in der Vergangenheit bereits mehrfach Ausfallbürgschaften übernommen; zuletzt durch Beschluss des Amtsausschusses vom 21.12.2020 in Höhe von 2.000.000 Euro.
Im Rahmen der konkreten Kreditaufnahmen tritt die Gesellschaft dann jeweils Ansprüche aus dem Entsorgungsentgelt an die Kreditgeber zur Sicherung der Zins- und Tilgungsleistungen ab. Ein solches Abtreten benötigt jedoch die Zustimmung durch das Amt, welche dann wiederum einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf.
Seitens der AEAG ist beabsichtigt, zunächst über einen Kontokurrentkredit vorfinanzierte Investitionsaufwendungen in Höhe von 500.000 Euro nunmehr in einen langfristigen Kredit umzuwandeln. Das wirtschaftlichste Angebot hat hierfür die DKB Bank abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Abgabe der Erklärung hat grundsätzlich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; eine etwaige tatsächliche Inanspruchnahme führt zu geringen Auszahlungen aus dem Entsorgungsentgelt an die AEAG.
Anlage/n:
231212_EVE Amt_Achterwehr
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 231212_EVE Amt_Achterwehr (12 KB) |