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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/028/0337  

Betreff: Verbindungswege - Erneuerung bzw. Instandsetzung der Straßendecken im Bereich Ranzel/Wakendorfer Weg/Kronsburg Glinde, ins besondere Anträge auf Förderung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
21.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   
Bauausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
13.02.2024 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt zu beschließen, die GV beschließt, die nachstehenden Gemeindestraßen in folgender Reihenfolge zu sanieren (die Reihenfolge ist in der Ausschuss-Sitzung zu erörtern, zu beschließen und zu protokollieren). Der Umfang ist durch ein Ing. Büro für die unter Priorität 1 stehenden Straße zu ermitteln. Im Falle einer möglichen Förderung kann die Sanierung auch einen Ausbau umfassen. Der Umfang einer solchen Sanierung wird nach Vorlage der dafür notwendigen Informationen gesondert festgelegt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, unter Beachtung der Ausschreibungsvorgaben ein Sonderfachbüro mit den LP 1-3 zu beauftragen. Die LP 4-9 sind als Option zu vereinbaren. Das Amt wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für eine Sanierung bzw. einen Ausbau zu prüfen.


Sachverhalt:

 Die Straßendecken der Gemeindeverbindungswege Ranzel/Wakendorfer Weg/Kronsburg Glinde, sind verschlissen. Es handelt sich um historischen Straßen, so dass der Unterbau und auch die Straßenbreite nicht immer den heutigen Anforderungen genügt. Insoweit kann es sinnvoll sein, über eine reine Schwarzdeckenerneuerung hinaus sinnvolle Ausbauten vorzunehmen, z.B. durch Einbau von Rasengittersteinen o.ä.. Zum langfristigen Erhalt können auch Sanierungen des Untergrunds notwendig werden.

Nach Rücksprache mit dem Kreis RD-ECK ist das frühere Schwarzdeckenerneuerungs-förderungsprogramm für Gemeindeverbindungswege ausgelaufen, es gibt allerdings noch das Programm „Modernisierung ländlicher Wege“. Grundsätzlich ist die Gemeinde für die laufende Periode zu spät, da aller Antragsunterlagen bis April eingereicht sein müssen. Ob es eine Folgefinanzierung gibt, steht derzeit noch nicht fest. Der Wakendorfer Weg könnte u.U. noch nach dem Landesprogramm Förderung kommunaler Straßenbau gefördert werden, wenn es gelingt, aus einem Planwerk die Bedeutung der Straße abzuleiten. Dies muss derzeit als nicht gegeben angesehen werden. In jedem Fall wird es aber erforderlich sein, Sonderfachleute mit der Erarbeitung der technischen Unterlagen zu beauftragen, um eine Förderung beantragen zu können.


Finanzielle Auswirkungen:

Noch unbekannt


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Förderung kommunale Straßenbauprojekte (196 KB)