Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2024/050/0618
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Vergrößerung/Verlegung des RRB in der Variante….. (wird in der Sitzung ergänzt) durchzuführen.
Hinsichtlich der künftigen Festsetzungen wird eine einheitliche GRZ von 0,4 für das gesamte Gebiet angestrebt. An der bereits beschlossenen Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss/bzw. ausgebautem Dachgeschoss wird festgehalten. Eine Begrenzung der max. Gebäudehöhe auf 8,50 m bezogen auf den Erdgeschossfertigfußboden ist zur Vermeidung zu hoher Gebäude aber angestrebt.
Sachverhalt:
Im Herbst 2023 wurde festgestellt, dass das RRB auf der Hauskoppel deutlich vergrößert werden muss, weil es unabhängig von den künftigen Planungen bereits die aktuell vorhandenen Niederschlagswassermengen nur noch schwer aufnehmen kann. Das Ing. Büro Urban hat nach Vorgabe der Gemeinde drei verschiedene Varianten erarbeitet, die als Anlage beigefügt sind. In der Sitzung ist zu entscheiden, welche Variante -ggfs. auch mit Abwandelungen- weiterverfolgt werden soll. Die Auswahl der Variante hat dann auch unmittelbare Auswirkungen auf die Größe der Bauflächen in der Hauskoppel.
Der Vorschlag für die Festlegung der Planungsvorstellungen basiert zum Einen auf den zuletzt beschlossenen Vorgaben für das Interessensbekundungsverfahren und zum Zweiten auf Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch keine
Anlage/n:
11