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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/050/0622  

Betreff: Beteiligung an der SH Netz AG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
21.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
14.03.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister wie folgt zu ermächtigen:

 

Die bestehende endfällige Darlehensfinanzierung für die Beteiligung an der SH Netz AG in Höhe von 914.000 Euro ist um weitere 5 Jahr bis Ende Mai 2029 zu verlängern; Voraussetzung ist jedoch, dass bis spätestens 07.06.2024 ein Finanzierungsangebot mit einem effektiven Zinssatz von max. 3,40 % p.a. vorliegt.

Sofern eine entsprechende Verlängerung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein sollte, ist der Bürgermeister beauftragt, gegenüber dem zuständigen Treuhänder eine Kündigungserklärung über 166 Anteile zum 28.06.2024 abzugeben.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Felde hat im Jahr 2019 insgesamt 190 Anteile an der SH Netz AG zum seinerzeitigen Preis von 914.371,20 Euro (4.812,48 Euro pro Stück) erworben. Die Finanzierung dieser Anteile erfolgte im Wesentlichen über ein endfälliges Kommunaldarlehen mit einem Zinssatz vom 0,54% p.a., welches zum 30.05.2024 ausläuft; die jährliche Zinsbelastung betrug daraus 4.935,60 Euro.

 

Das bisher geltende Beteiligungsangebot der SH Netz AG sah bereits eine Garantiedividende von 152,11 Euro pro Anteil vor, was einem Nettoertrag für die Gemeinde in Höhe von jährlich 24.327,33 Euro entsprach (= 128,04 € pro Anteil). Zusätzlich wurde eine jährliche Zusatzdividende in Abhängigkeit des Unternehmenserfolges ausgezahlt (im Durchschnitt der letzten 4 Jahre rund 8.800 Euro netto pro Jahr).

 

Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen im (teilweise staatlich reglementierten) Energiesektor musste die SH Netz AG die Konditionen für das Beteiligungsangebot neu ermitteln und festsetzen. Diese sehen nunmehr eine (neue) Garantiedividende pro Anteil von 199,49 Euro brutto vor, was einem Betrag von 167,92 Euro (netto) entspricht; diese Werte gelten vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 10.04.2024, Änderungen sind aber aktuell nicht mehr zu erwarten.

 

Unabhängig von dieser Änderung der Beteiligungskonditionen muss die Gemeinde die Finanzierung der Anteile unter Berücksichtigung der aktuellen Zinskonditionen neu abschließen, da diese - siehe oben – zum 30.05.2024 ausläuft. Eine erste Anfrage bei einem regionalen Kreditinstitut hat hierzu ergeben, dass ausgehend von einer Laufzeit von (erneut) 5 Jahren aktuell mit einem Zinssatz von 4,5 % zu rechnen ist; Vergleichsportale weisen jedoch bundesweit auch aktuelle Zinskonditionen von rd. 3 % aus.

Die o.g. Nettogarantiedividende von 167,92 Euro pro Anteil entspricht unter Berücksichtigung des seinerzeitigen Kaufpreises einer Rendite von 3,59 % p.a. Eine Verlängerung der Kreditfinanzierung der Anteile ist daher auch mit Blick auf den Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nur sinnvoll, wenn die neuen Zinskonditionen unterhalb dieses Renditewertes liegen. Sofern dies nicht der Fall ist, drohen der Gemeinde aus der weiteren Beteiligung ggf. laufende Belastungen für den Haushalt, welche es insgesamt zu vermeiden gilt. Da eine Finanzierung aus derzeit noch bestehenden Liquiditätsreserven die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde mit Blick auf bestehende Projektüberlegungen und zukünftige Aufgaben erheblich einschränken würde, wäre daher ein (anteiliger) Verkauf der bestehenden Anteile vorzusehen.

Im Rahmen der laufenden Neubewertungen des Wertes der Beteiligungen wird der Wert für die Rückgabe von Anteilen in diesem Jahr auf 5.512,85 Euro pro Stück festgesetzt (vorbehaltlich des Beschlusses durch die Hauptversammlung am 10.04.2024). Zur Tilgung des Finanzierungsdarlehens würde somit eine Rückgabe von 166 Anteile ausreichen; der Gemeinde verblieben dann noch 24 Anteile, für die zukünftig weiter jährliche Dividenden vereinnahmt werden können.

 

Aus Verwaltungssicht hat sich die seinerzeitige Beteiligung der Gemeinde aus zweierlei Hinsicht bewährt: Die Gemeinde hat allein für die Jahre 2019 – 2022 (Abrechnung 2023 steht noch aus) Nettoeinnahmen in Höhe von 132.787,78 Euro erzielt, denen für die gesamte Darlehenslaufzeit von 2019 bis 2024 Finanzierungskosten von 24.266,70 Euro entgegenstehen. Daneben ist auch der Wert der Beteiligung um rd. 14,5 % gestiegen.

 

Insofern sollte grundsätzlich an diesem Beteiligungsmodell festgehalten werden, um weiterhin sowohl an den Dividenden als auch weiteren positiven Wertentwicklungen teilzuhaben. Dies aber nur soweit, als dass die neue Garantiedividende bereits etwas oberhalb des Finanzierungszinses liegt.

Aufgrund der derzeit nicht unerheblichen Schwankungen auf dem Kreditmarkt wird daher empfohlen, zunächst die weiteren Zinsentwicklungen zu beobachten und den Bürgermeister zu ermächtigen, unter den genannten Voraussetzungen eine neue Finanzierung abzuschließen. Ist dies nicht möglich, sollte aus Verwaltungssicht nur der Beteiligungsanteil „veräußert“ werden, der zur Tilgung des Darlehns erforderlich ist.

 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, den Umfang der gemeindlichen Beteiligung sogar noch zu erhöhen. Ausgehend von dem hierfür dann (voraussichtlich maßgeblichen) neuen Kaufpreis von 5.711,44 Euro pro Anteil und der genannten neuen Garantiedividende wäre dies aber nur wirtschaftlich, wenn die Finanzierung dieser Anteile zu einem Zinssatz von unter 2,9 % p.a. sichergestellt werden kann. Dies scheint mit Blick auf das aktuelle Zinsniveau nicht realistisch bzw. allenfalls mit längeren Laufzeiten möglich; das würde dann aber Risiken hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Garantiedividende bedeuten und erscheint daher nicht empfehlenswert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht beziffert werden und hängen im Wesentlichen von den konkreten Konditionen einer etwaigen Verlängerung der Darlehensfinanzierung ab. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die gemeindlichen „Überschüsse“ aus diesem Beteiligungsmodell in den kommenden Jahren geringer ausfallen werden.


Anlage/n:

Keine