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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/171/0196  

Betreff: Weiterfinanzierung der Freiwilligeneinsatzstelle in der Kindertageseinrichtung Westensee bis 31.07.2025
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
02.05.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
02.07.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Westensee      

Beschlussvorschlag:

Dem anliegenden Antrag des Kirchenkreises Altholstein auf Weiterfinanzierung der Freiwilligeneinsatzstelle in der Kindertageseinrichtung Westensee über den 31.12.2024 hinaus bis zum 31.07.2025 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Der Kirchenkreis Altholstein ist Träger der Kindertageseinrichtung Westensee und betreibt diese auf Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes SH (KitaG). Wesentliche Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierung des laufenden Betreuungsbetriebes in der Einrichtung ist neben den Regelungen des KiTaG eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Träger und der Gemeinde Westensee als Standortgemeinde. Diese Finanzierungsvereinbarung läuft nach aktuellem Stand zum 31.12.2024 aus.

Ungeachtet der vertraglichen Regelungen und auch etwaiger politischer Diskussionen über erforderliche Änderungen am KitaG und insbesondere den dort festgelegten Regelungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen müssen die Träger von Einrichtungen schon jetzt die Planungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 vorbereiten und damit für einen Zeitraum, in dem – Stand jetzt – die bisherige Finanzierungsvereinbarung ausgelaufen ist. Vor diesem Hintergrund beantragt der Kirchenkreis nunmehr eine entsprechende gesonderte Finanzierungszusage der Gemeinde für die Besetzung der vorgesehenen FSJ-Stelle bis zum 31.07.2025.

Die derzeit noch geltende Finanzierungsvereinbarung sah diese Kosten als Bestandteil der Sachkosten vor, welche dem Defizitausgleich durch die Gemeinde unterliegen, auch wenn es sich hierbei um keinen gesetzlichen „Personalausstattungsstandard“ handelt. Für den laufenden Einrichtungsbetrieb sind die FSJ`ler wichtige Hilfskräfte, um insbesondere auch bei Ausfall von Fachkräften ein Mindestmaß an Betreuung aufrechterhalten zu können  bzw. die Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit zu entlasten. Für solche „Zusatzleistungen“ sieht das KitaG entsprechende Finanzierungsregelungen auch über das Ende des Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2024 vor.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, zur Schaffung einer entsprechenden Planungssicherheit gegenüber dem Kirchenkreis Altholstein als Träger der örtlichen Kindertageseinrichtung schon jetzt eine Zusage zur Finanzierung einer FSJ´ler Stelle bis zum 31.07.2025 auszusprechen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für eine entsprechende Freiwilligenstelle werden mit rund 4.200 Euro pro Jahr beziffert.


Anlage/n:

Antrag FSJ Westenseef

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag FSJ Westensee (835 KB)