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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/050/0625  

Betreff: Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Felde
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
04.06.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde vertagt   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung über die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in der Gemeinde Felde zu beauftragen; Ziel ist ein Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2025.


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 unter dem Top 12 das Amt damit beauftragt, „das Potenzial bzw. den Nutzen für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Felde zu erheben“.

 

Für die Erstellung einer entsprechenden Potenzialanalyse mit anschl. Nutzenabschätzung bedarf es schon im Vorwege einer tatsächlichen Steuererhebung diverser Informationen der jeweiligen Grundeigentümer. Um diese überhaupt erfassen und verarbeiten zu dürfen, muss zunächst aus datenschutzrechtlichen Gründen eine entsprechende Erhebungsgrundlage in Form einer Satzung erlassen werden.

 

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass beide aktuell in SH eingesetzten Erhebungssystematiken zur Überprüfung beim OVG in Schleswig anhängig sind. Die abschließende Festlegung des Erhebungsverfahrens sollte daher erst nach Vorliegen der Urteile entscheiden und geregelt werden. Die erforderlichen Daten für die Steuererhebung nach beiden Verfahren sind jedoch weitestgehend identisch, so dass für die Datenerhebung eine ausreichend konkrete Satzungsgrundlage möglich sein sollte.

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Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine


Anlage/n:

Keine