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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/028/0359  

Betreff: Übernahme zusätzlicher Personalkosten in der Kindertageseinrichtung Bredenbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozial- und Gemeindepartnerschaftsausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Sozial- und Gemeindepartnerschaftsausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek
11.06.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
13.05.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek verwiesen   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, in Ergänzung der aktuellen Regelungen der Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Bredenbek vom 07.05.2023 (Fassung der 3. Änderung) als angemessenen Bedarf an pädagogischem Personal neben dem nach § 26 KiTaG SH erforderlichen Betreuungspersonal für die Zeit bis 31.07.2026 weitere Personalstunden bis zum Umfang von einer zusätzlichen Vollzeitstelle (Erzieher/in) anzuerkennen.

 


Sachverhalt:

Der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist bereits seit August 2013 Träger der Kindertageseinrichtung in Bredenbek. Grundlage für den Betrieb und dessen Finanzierung ist eine entsprechende Trägervereinbarung, welche zuletzt mit Wirkung ab dem 01.01.2021 (3. Änderung) den maßgeblichen Gesetzesgrundlagen nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG SH) angepasst wurde.

 

Bereits seit der Coronaphase ist die Einrichtung von erheblichen Personalausfällen betroffen, die den laufenden Betreuungsbetrieb nachhaltig belasten. Neben häufigen Personalwechseln resultieren diese insbesondere auch aus einer erheblichen Anzahl von krankheitsbedingten Personalausfällen (im Jahr 2023 deutlich über 600 Krankentage). Diese sind u.a. auch Ausfluss aus der Belastung durch unbesetzte Stelle und Krankheitsvertretungen.

Im Rahmen der Gruppenplanungen für das neue KiTa-Jahr 2024/2025 ist derzeit davon auszugehen, dass nach der aktuellen Gruppenstruktur 11 Betreuungsplätze nicht belegt werden können/müssen. Nach den Regelungen der Trägervereinbarung sind die Gruppenstrukturen entsprechend anzupassen. In der Folge reduziert sich der Personalbedarf nach § 26 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG SH) und damit der Umfang der angemessenen Personalkosten. Denkbar wäre beispielsweise eine Reduzierung von zwei Gruppen um jeweils 5 Plätze, was dann auch den Personalbedarf um jeweils 0,5 Kräfte reduzieren würde.

 

Aufgrund der angespannten Personallage und dem Umstand, dass kurzfristige Personalauf- und zuwächse durch den Träger aufgrund des insgesamt - und insbesondere auch im Bereich des pädagogischen Personals - sehr angespannten Arbeitsmarktes nur schwer ausgeglichen werden können, wurde seitens des Trägers angefragt, inwieweit durch die Gemeinde auch Kosten für pädagogisches Personal oberhalb der Anforderungen des § 26 KiTaG SH übernommen werden könnten.

Wesentliches Ziel ist dabei, durch eine etwas erhöhte Personalausstattung die Situation in der Einrichtung und insbesondere in Vertretungszeiten zu entspannen, die Belastung für das vorhandene Personal dadurch zu senken und in der Folge die Anzahl der Fehlzeiten mittelfristig wieder deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig kann durch eine zusätzliche Kraft in Vertretungsfällen häufiger auf die Inanspruchnahme von Zeitarbeitsfirmen verzichtet und darüber eine nachhaltige Kostenreduzierung erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KiTaG SH laufen die aktuellen Regelungen zum Defizitausgleich zum 31.12.2024 aus; im Rahmen der laufenden Gespräche zur Reform des KiTaG SH wird aber u.a. auch eine Verlängerung dieser Regelungen diskutiert. Unabhängig davon sieht das KiTaG SH schon jetzt für zusätzliche Leistungen über die Standardanforderungen hinaus eine Kompensationsmöglichkeit durch die Standortgemeinde vor. Eine höhere Personalausstattung stellt eine solche zusätzliche Leistung dar.

 

Vor diesem Hintergrund wird angeregt, im Rahmen des Defizitausgleichs bis zum Ende des übernächsten KiTa-Jahres (Juli 2026) zusätzliche Personalkosten bis zum Umfang einer Vollzeitstelle ebenfalls als angemessen anzuerkennen, um so die Personallage in der Einrichtung zu entspannen. Ein Zeitraum von zwei Jahren wird dabei als sachgerecht angesehen, um sowohl dem Träger eine entsprechende Planungssicherheit zu geben als auch einen möglichst nachhaltigen Effekt vor Ort zu erzielen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht abschließend zu beziffern, da diese insbesondere auch von den anstehenden Änderungen im Bereich der Finanzierungsregelungen sowie den Aufwendungen für den laufenden Kita-Betrieb abhängig sind; zunächst wird daher von Jahresaufwendungen von rund 40.000 Euro ausgegangen.


Anlage/n:

Keine