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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/000/0201-03  

Betreff: Schulsozialarbeit-Neues Konzept und dessen Umsetzung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/000/0201
Beratungsfolge:
Schulausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
09.07.2024 
Sitzung des Schulausschusses des Amtes Achterwehr      
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
16.07.2024    Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr      

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss/ Der Amtsausschuss beschließt

die Schulsozialarbeit

 

Variante 1:

 

im Umfang von 5 Vollzeitstellen zum 01.08.2025 zu ermöglichen. Nach erfolgter Ausschreibung wird der Amtsdirektor ermächtigt dem wirtschaftlich günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

 

Variante 2:

 

im Umfang von _______________ Wochenstunden bzw. Vollzeitstellen zum 01.08.2025 zu ermöglichen. Nach erfolgter Ausschreibung wird der Amtsdirektor ermächtigt dem wirtschaftlich günstigstem Bieter den Zuschlag zu erteilen.

 

Variante 3:

 

im bisherigen Umfang mit 56 Wochenstunden beizubehalten.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Bei Einführung der Schulsozialarbeit haben die Amtsgremien hierfür 30 Wochenstunden für die 3 Schulen mit 5 Standorten bewilligt.

 

Die Schulleitungen haben nachfolgend einen erhöhten Bedarf an Schulsozialarbeit angemeldet. Im Ergebnis wurden für die Schulsozialarbeit ab dem 01.02.2023 56 Wochen-

stunden durch die Gremien des Amtes genehmigt.

 

Aus Sicht der Schulleitungen ist eine weitere Aufstockung der Wochenstunden erforderlich. Siehe hierzu das im Anhang befindliche aktuelle Konzept. Auf der vorletzten Seite (15) wird ein Bedarf an Schulsozialarbeit im Umfang von nunmehr 5 Vollzeitstellen = 180 Wochenstunden gesehen.

 

Sofern die Wochenstunden erheblich angepasst werden, wird eine neue Ausschreibung für die Schulsozialarbeit erforderlich. Der bestehende Vertrag hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Schuljahresende. Somit könnte der neue Umfang erst ab 01.08.2025 zum Tragen kommen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zu Beginn der Schulsozialarbeit konnten die Kosten bei 30 Wochenstunden grundsätzlich zu 100 % aus Zuschüssen gedeckt werden (ca. 38.000 €). Die Erhöhung auf 56 Wochen-

stunden führte zu einem Defizit von rd. 33.000 /Jahr, da die Zuschüsse nach Schülerzahlen gewährt werden und nicht nach entstehenden Kosten.

 

Bei gleichbleibender Zuschusshöhe würde sich geschätzt folgendes jährliches Defizit ergeben:

 

-          5 Vollzeitstellen ca.  176.000 €

-          + 19 % Mwst.    rd.   34.000 € 

Zwischensumme 210.000 €

 

Abzügl. Zuschuss - 38.000 €

 

  Defizit/Jahr  172.000 €

 

Sachkosten in unbekannter Höhe müssten noch hinzugerechnet werden.

 

 

 

 


Anlage/n:

Aktuelles Konzept der Schulleitungen 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept 2024 (3165 KB)