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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/000/0277-01  

Betreff: Erweiterung des Versorgungsgebietes des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde des Amtes Achterwehr - Ortsteile Strohbrück, Landwehr und Quarnbek, Gemeinde Quarnbek - hier: Sachstandsinformationen
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2024/000/0277
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr
02.07.2024 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr      

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund einer formellen Anfrage der Gemeindevertretung Quarnbek haben sich die Gremien des Amtes als Träger des Wasserwerks Felde im März dieses Jahres mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Amt Achterwehr als Träger des Wasserwerks Felde die Wasserversorgung auch für die Ortsteile Strohbrück/Landwehr und Quarnbek übernehmen würde.

 

Der Amtsausschuss hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 27.03.2024 die grundsätzliche Zustimmung zur Übernahme dieser Aufgabe signalisiert und die wesentlichen Voraussetzungen definiert. Dies sind insbesondere, dass eine formelle Übertragung der Aufgabe nach den Regelungen der Gemeindeordnung bzw. der Amtsordnung erfolgt und die Gemeinde alle mit der weiteren rechtlichen und technischen Prüfung der Versorgungsmöglichkeit verbundenen Kosten übernimmt, soweit diese nicht als Teil der Herstellungskosten in eine spätere Gebührenkalkulation aufgenommen werden können.

 

Auf dieser Grundlage wurde für die folgende Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek seitens der Verwaltung einer Beschlussvorlage mit folgendem Beschlussvorschlag erstellt:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe einer öffentlichen Trink-und Brauchwasserversorgung auch für die Ortsteile Strohbrück / Landwehr sowie Quarnbek auf das Amt zu übertragen; die Verwaltung wird gebeten, die hierfür erforderlichen kommunalrechtlichen Schritte vorzubereiten.

Daneben stellt die Gemeinde zur Finanzierung der weiteren rechtlichen und technischen Prüfungen der Versorgungsmöglichkeiten durch das Amt zunächst Mittel in Höhe von 10.000 Euro außerplanmäßig bereit und ermächtigt den Bürgermeister entsprechende Beauftragungen vorzunehmen.“

 

Mit dieser Vorlage haben sich in der Folge die Gremien der Gemeinde Quarnbek befasst. Zunächst hat hierzu im Rahmen der Sitzung des Wege- und Umweltausschusses am 24.04.2024 eine umfassende Beratung stattgefunden, an deren Ende abweichend von der Beschlussempfehlung des Amtes eine Empfehlung ausgesprochen wurde. Danach möge die Gemeindevertretung beschließen, dass das Amt überprüft, ob eine Trinkwasserversorgung der OT Quarnbek, Strohbrück und Landwehr durch das Wasserwerk Felde technisch möglich ist und unter welchen technischen Voraussetzungen. Dafür verauslagt die Gemeinde zur Finanzierung der technischen Prüfungen der Versorgungsmöglichkeiten durch das Amt zunächst Mittel in Höhe von 10.000 Euro außerplanmäßig und ermächtigt den Bürgermeister entsprechende Beauftragungen vorzunehmen.

 

Die Gemeindevertretung Quarnbek hat sich nachfolgend am 25.04.2024 mit diesem Thema befasst und nachstehenden Beschluss gefasst: „Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Amt überprüft, ob eine Trinkwasserversorgung der OT Quarnbek, Strohbrück und Landwehr durch das Wasserwerk Felde technisch möglich ist und unter welchen technischen Voraussetzungen.

Dafür verauslagt die Gemeinde zur Finanzierung der technischen Prüfungen der Versorgungsmöglichkeiten durch das Amt zunächst Mittel in Höhe von 10.000 Euro außerplanmäßig und ermächtigt den Bürgermeister, entsprechende Beauftragungen vorzunehmen.“

 

Zunächst ist festzustellen, dass mit dem Beschluss der Gemeindevertretung Quarnbek leider noch keine Aussage darüber getroffen wurde, ob die Gemeinde zu einer formellen Aufgabenübertragung auf das Amt bereit ist. Diese ist aus Sicht der Verwaltung eine zwingende Voraussetzung und sieht die Beschlussfassung des Amtes auch entsprechend vor.

Gleichwohl kann diese Entscheidung auch noch im weiteren Verlauf abschließend geklärt werden, was aber in besonderem Maße eine klare Trennung für die weiteren Prüfverfahren und deren Finanzierung erforderlich macht.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich aus der aktuellen Beschlussfassung der Gemeinde Quarnbek im Kontext der protokollierten Beratungsinhalte insbesondere folgende Unklarheiten bzw. Fragestellungen:

- In welcher Funktion soll das Amt die Prüfungen veranlassen…als Träger des Wasserwerks oder im Auftrag der Gemeinde (z.B. für Kostenträgerschaft und Entscheidungskompetenz von Bedeutung)

- Lediglich Verauslagung der Kosten durch die Gemeinde: Auch in Abhängigkeit der Antwort zur vorstehenden Frage kann nicht sichergestellt werden, dass die Gemeinde Quarnbek etwaige Kosten lediglich verauslagt. Der Begriff „Verauslagen“ impliziert, dass hier in dem Fall eine Rückzahlung von anderer Seite erfolgt. Dies dann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sichergestellt werden. Da die Sicherstellung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge auch zu den gemeindlichen Aufgaben gehört, ist zumindest eine Übernahme solcher vorbereitenden Planungskosten aus allgemeinen Mitteln des Gemeindehaushaltes grundsätzlich vorgesehen.

 

Dem Bürgermeister der Gemeinde wurde dies am 06.06.2024 per Mail mitgeteilt, so dass bereits in der Gemeindevertretersitzung am selbsigen Tage eine etwaige Klarstellung der Beschlussfassung hätte erfolgen können. In dieser Sitzung erfolgte jedoch zu nächst keine inhaltliche Befassung mit dem Thema; es wurde lediglich moniert, dass die Bedenken erst 6 Wochen nach der GV-Sitzung kommuniziert wurde. Hierzu ist anzumerken, dass die zeitliche Verzögerung insbesondere in der urlaubsbedingten Abwesenheit des zuständigen Abteilungsleiters in Kommuniktation mit der erforderlichen Zeit für die Protokollerstellung begründet ist.

Da nach aktuellem Stand vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek am 18.07.2024 eine neuerliche Befassung im zuständigen Wege- und Umweltausschuss nicht geplant ist, ist mit dem Bürgermeister der Gemeinde Quarnbek eine Teilnahme durch einen Vertreter des Amtes in der GV-Sitzung abgestimmt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlage/n:

Keine