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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/050/0660  

Betreff: Potenzialflächen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
09.07.2024 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Felde      

Beschlussvorschlag:

In der noch endgültig auszuarbeitenden Stellungnahme ist mit aufzunehmen, dass es sich bei Ranzel im westlichen Teilbereich um einen verwaltungsgerichtlich und auch durch eine Innenbereichssatzung nach § 34 um einen Ortsteil handelt, so dass Potenzialflächen für Windenergie einen Abstand von 800 m einzuhalten haben (siehe Ausarbeitung des Büros GRZwo) Die südlich von Ranzel gelegene Fläche ist somit ersatzlos zu streichen, die nördlich gelegene Fläche mindestens zu verkleinern. Im Übrigen ist die Gemeinde Felde als ländlicher Zentralort (LZO) eingestuft. Die derzeit im Ortsentwicklungskonzept dargestellten Erweiterungsflächen wirken sich auch auf die nördlich von Ranzel gelegene Fläche aus. Darüber hinaus bilden die Flächen nördlich des Schusterredders die auf lange Sicht gesehen einzige Entwicklungsrichtung des LZO Felde. Eine Ausweisung einer Potenzialfläche nördlich von Ranzel würde diese Entwicklung verhindern und ist damit auch im landesplanerischen Interesse abzulehnen.


Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein betreibt derzeit eine Teilfortschreibung des LEP 2021 zum Thema Windenergie. 

Ziel ist noch größere Flächen für die Windenergie erschließen sollen (bis zu 3,3 % der Landesfläche).  Ein erster Schritt ist der LEP, der nunmehr ausliegt. Die Stellungnahme ist bis zum 09.09.2024 abzugeben. Es handelt sich dabei um eine vorbehaltene Entscheidung der GV. 


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlage/n:

 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilfortschreibung LEP Windkraft - Siedlungsabstände (76 KB)    
Anlage 2 2 Windpotenzialflächen Felde M1_10000 mit §34 Ranzel + WoBau-Potenzialfläc... (7649 KB)