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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/130/0368  

Betreff: Erneuerung der öffentlichen Niederschlagswasserleitung Sturenberg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wege-und Umweltausschuss der Gemeinde Quarnbek Entscheidung
11.07.2024 
Sitzung des Wege-und Umweltausschusses der Gemeinde Quarnbek      
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
18.07.2024    Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek      

Beschlussvorschlag:

Der Wege- und Umweltausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, die Variante 1 / Variante 2 von dem Ingenieurbüro Sell zu bestätigen. Des Weiteren wird der Bürgermeister ermächtigt Folgeaufträge wie z. B. die Baugrunduntersuchung für die weitere Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen.


Sachverhalt:

Die beiden Varianten unterscheiden sich im Bereich der Weidefläche.

In der Variante 1 ist der RW-Kanal in gleicher Trasse wie der vorhandene RW-Kanal vorgesehen. Im Tiefpunkt der Weidefläche hätte der RW-Kanal dann aber nur eine Überdeckung von ca. 40 cm (Voraussichtlich führte die geringe Überdeckung hier auch zum Einsturz des vorhandenen Kanals).

Mit der Variante 2 wird der vorhandene Graben auf dem Flurstück verlängert. Der Mangel der geringen Überdeckung besteht dann nicht mehr. Mit dem Graben verliert Herr Mikloweit allerdings Weideland.

 

In beiden Varianten bleibt der vorh. Kanal LBV-SH R 27 nach RW-02 als private Anschlussleitung in Betrieb. Dieser Kanalabschnitt ist aber ebenfalls äußerst sanierungsbedürftig (nach dem Regelwerk „abgängig“) Auf kurze Sicht werden die Häuser an der Straße Zum Sportplatz daher über einen neuen RW-Kanal in der Straße, der dann an den neuen RW-Kanal im Sturenberg angeschlossen wird, zu entwässern sein.

Beide Varianten beinhalten somit in der hydraulischen Dimensionierung bereits das gesamte Einzugsgebiet gemäß Sanierungskonzept Stand 2021.

 

Im weiteren Planungsprozess sind neben der Wahl der Variante zwingend die Trassen über dem RW-Kanal zugunsten der Gemeinde (Geh-, Fahr-, und Leitungsrechte) zu sichern. Ferner muss zwingend die Unterhaltung des vorhandenen Grabens bzw. des verlängerten Grabens auf den Flurstücken 81/7 und 66/8 und 163/77 bis zum Gewässer „Ziegelhofgraben /IIa“ geklärt werden.

 

Die Kostenberechnung liegt zu beiden Varianten ebenfalls vor. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich auf

Variante 1 = € 491.200,00 (215 m RW-Kanal DN 500 bis DN 600)

Variante 2 = € 471.200,00 (170 m RW-Kanal DN 300 bis DN 600 sowie 70 m Entwässerungsgraben)

 

Die Variante 1 (DN 500 und DN 600) beinhaltet somit Brutto-Kosten von € 2.285 pro lfdm. Im Sanierungskonzept zum Abwasserbeseitigungskonzept, Stand 05/2021, sind der Gemeinde vom Büro TSM für den Abschnitt Sturenberg seinerzeit Brutto-Kosten von € 1.710 pro lfdm genannt worden. Der Baupreisindex (Statistisches Bundesamt) ist zwischen dem 3. Quartal 2021 und dem 1. Quartal 2024 von 124,8 % auf 164,2 % gestiegen.

Zum Vergleich: € 1.710 / 124,8 * 164,2 = € 2.250 pro lfdm

 

Hinweis:

Bei der Aufstellung des Leistungs- und Kostenangebots vom 15.11.2023 ist dem Ingenieurbüro leider ein Maßstabsfehler unterlaufen. Die veranschlagten vorläufig grob ermittelten anrechenbaren Kosten von € 150.000,00 beinhalt lediglich die Herstellung von 110 m RW-Kanal (Ablesung im Maßstab 1:250 auf einem Lageplan im Maßstab 1:500) Für diesen Fehler seitens des Ingenieurbüro bittet Herr Sell um Entschuldigung.

 

Der Bauentwurf wird seitens des Ingenieurbüros um den Erläuterungsbericht ergänzt/vervollständigt, sobald eine Entscheidung über die Vorzugsvariante vorliegt.

Ferner wird noch eine Baugrunduntersuchung im Trassenverlauf benötig.t


Finanzielle Auswirkungen:

Variante 1 = € 491.200,00

Variante 2 = € 471.200,00

 

Zu den o. g. Varianten kommen Planungskosten (LP 4-9) von ca. 26.000 Euro brutto.


Anlage/n:

Variante 1:

-Kostenberechnung

-Lageplan Variante 1 M1:500

-Lageplan Variante 1 M1:1000

 

Variante 2:

-Kostenberechnung

-Lageplan Variante 2 M1:500

-Lageplan Variante 2 M1:1000