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Vorlage - 2020/171/0036
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Westensee beschließt die Neufassung der Satzung über die Durchführung eines Wochenmarktes und die Erhebung von Marktstandsgebühren
☐ in der anliegenden Fassung
☐ mit folgeden Änderungen:
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Sachverhalt:
§ 2 KAG schreibt vor, dass eine Satzung 20 Jahre nach in Kraft treten ihre Gültigkeit verliert. Auch nachträgliche Änderungen ändert an dieser Tatsache nichts. Somit ist die Satzung neu zu fassen. In vorgesprächen wurde signalisiert, dass keine Änderungswünsche bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen von ca. 1.200 € pro Jahr
Anlage/n:
Satzung über die Durchführung eines Wochenmarktes und die Erhebung von Marktstandsgebühren Stand 02/2020
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Satzung Wochenmarkt Stand 02/2020 (71 KB) |