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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/001/0051  

Betreff: Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-und Umweltausschuss der Gemeinde Achterwehr Vorberatung
19.08.2020 
Sitzung des Bau-und Umweltausschusses der Gemeinde Achterwehr (offen)   
19.08.2021 
Sitzung des Bau-und Umweltausschusses der Gemeinde Achterwehr (offen)   
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung
27.07.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr verwiesen   
10.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr verwiesen   

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Beschlussvorschlag:

Seitens des Amtes wird empfohlen die Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern in der anliegenden Fassung zu beschließen.

 

Die Gemeinde beschließt die Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern

-            in der anliegenden Fassung.

-            mit folgenden Änderungen:

………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………

 

 

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Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt hat im Jahre 2019 das Amt Achterwehr geprüft.  Bei der Verwaltungsprüfung wurden u.a. die bestehenden Satzungen auf Aktualität überprüft.

Gem. § 2 des KAG erlischt eine Abgabensatzung nach 20 Jahren. Eine Nachtragssatzung gilt nur für die Dauer der Satzung, die geändert wird.

Zudem sind Satzungen regelmäßig zu aktualisieren und ggf. an Rechtsänderungen anzupassen.

Seitens des Prüfungsamtes wurde diesbezüglich darauf hingewiesen, dass die o.g. und aus der Anlage ersichtliche Satzung zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren ist

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Hausnummernzuteilung Achterwehr (55 KB)