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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/171/0042  

Betreff: Zukünftige Situation der Kita Westensee (Elternbrief vom 16.01.2020)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
12.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass grundsätzlich eine Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung Westensee und damit die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze angestrebt wird.

Zu diesem Zwecke wird der Bürgermeister gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses beauftragt, Gespräche mit der Kirchengemeinde Westensee über die Nutzung des dortigen Grundstückes aufzunehmen; angestrebt wird der Abschluss eines entsprechenden Kauf- bzw. Erbpachtvertrages.

Für den Fall,dass sich in diesen Gesprächen eine einvernehmliche Lösung abzeichnet, wird der Bürgermeister ermächtigt, das erforderliche Vergabeverfahren für die Beauftragung eines entsprechenden Planers einzuleiten; die Beauftragung des Planers bedarf dann der Zustimmung des stellvertretenden Bürgermeisters.

Der Finanzausschuss wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes 2020 bereitzustellen.

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Sachverhalt:

Sowohl nach den Regelungen des bisherigen Kindertagesstättengesetzes SH als auch des neuen Kindertagesförderungsgesetz SH obliegt die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege primär den Trägern der freien Jugendhilfe sowei den Gemeinden.

In der Gemeinde Westensee betreibt vor diesem Hintergrund bereits seit vielen Jahren die Kirche, aktuell der Ev.-luth. Kirchenkreis Altholstein, die Kindertagesstätte, wobei die Betreuung der Kindern in Räumen der Kirchengemeinde Westensee sowie dem gemeindlichen Bürgerhaus stattfindet.

Nach den aktuellen Planwerten ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Betreuungsplätze zumindest mittelfristig voraussichtlich nicht mehr ausreichen werden, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf vor Ort decken zu können, so dass über geeignete Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote nachgedacht werden muss.

In einem ersten Gespräch mit Vertretern des Kirchenkreises Altholstein als Träger der örtlichen Einrichtung wurde von diesem signalisiert, dass insbesondere vor dem Hintergrund der ungewissen Finanzierungssituation aufgrund der Neuregelungen im Kindertagesförderungsgesetz SH derzeit nicht davon auszugehen sei, dass der Kirchenkreis selbst eine bauliche Erweiterung der bestehenden Einrichtung umsetzen würde, obwohl eine solche Erweiterung in unmittelbarer Nähe zur vorhandenden Einrichtung als grundsätzlich sinnvollen Lösung angesehen wird. Von der Kirchengemeinde Westensee als Eigentümerin der vorhandenen Gebäude ist ein solches Engagement ebenfalls nicht zu erwarten, da diese sich vor Jahren bereits bewusst aus dem Betrieb der Kindertagesstätte herausgezogen hat. Ungeachtet dessen würde sich jedoch eine Umsetzung der Erweiterung auf dem Grundstück der Kirchengemeinde anbieten, um eine möglichst größe Nähe zu den bereits genutzen Räumlichkeiten zu schaffen. Perspektivisch würde eine solche Erweiterung dann auch die Möglichkeit schaffen, bei wieder rückläufigem Bedarf die derzeit im Bürgerhaus untergebracht Gruppen aufzulösen und die Räumlichkeiten im Bürgerhaus damit wieder für andere Nutzungen freizustellen.

Denkbare Variante wäre daher, dass die Gemeinde Westensee selbst die bauliche Erweiterung der Einrichtung durchführt und anschließend die Räumlichkeiten an den Kirchenkreis vermietet.

Vor einer entsprechenden abschließenden Entscheidung sollten jedoch zunächst einige erforderliche Grundlagendaten (Grundstückskosten, voraussichtliche Baukosten, Finanzierungsmöglichkeiten) konkret ermittelt werden.

Wesentliche Voraussetzung hierfür wäre zunächst, dass mit der Kirchengemeinde Einvernehmen über die Nutzung des Kirchengrundstückes erzielt werden kann (Abschluss eines Kauf- oder Erbpachtvertrages). In einem weiteren Schritt müssten von einem Planer die grundsätzlichen baulichen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft und für einen entsprechenden Entwurf die Baukosten nach DIN 276 ermittelt werden. Eine solche Kostenermittlung wäre dann auch erforderliche Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln zur Finanzierung der Baukosten (seitens des Landes wurden neue Fördermittel angekündigt, bisherige Förderprogramme sahen Zuweisungen in Höhe von bis zu 75 % der Baukosten vor). Die Beauftragung eines entsprechenden Planers /Planungsbüros kann jedoch erst nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens erfolgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Konkrete Kosten entstehen voraussichtlich erst mit Beauftragung eines Planers (Leistungsphasen 1-3). Ausgehend von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von ca. 300.000 Euro (ca. 80 bis 120 m² Nutzfläche) sind hier Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro anzusetzen.

 

 

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Anlage/n:

Keine