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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0091  

Betreff: Neubau der Amtsverwaltung - Finanzierung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
17.03.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ENTFÄLLT      
26.05.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, den Beschluss vom 21.03.2017 hinsichtlich der Beauftragung, eine möglichst günstige Finanzierung zu vereinbaren, aufzuheben.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, umgehend die gestellten Anträge auf Darlehensmittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) zurückzuziehen und bereits bewilligte Darlehensmittel zurückzugeben.

Über die Finanzierung der Baukosten und die Beantragung neuer KIF-Mittel wird erst nach abschließendem Beschluss über den Bauentwurf und Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens neu entschieden.

 

 

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Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat den Amtsdirektor mit Beschluss vom 21.03.2017 beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Auswahl von Sonderfachleuten zu schaffen und eine möglichst günstige Finanzierung der Maßnahme zu vereinbaren. Vor diesem Hintergrund wurden seinerzeit Darlehensmittel beim Kommunalen Investitionsfonds beantragt und auch bewilligt – insgesamt ein Darlehensvolumen von 3 Mio. Euro, Auszahlung grundsätzlich in den Jahren 2017 bis 2021. Vor dem Hintergrund, dass entsprechende Aufwendungen bislang nicht entstanden sind, musste auf eine erste Teilrate von 187.500 Euro bereits verzichtet werden.

Nachdem sich in der Sitzung des Finanz- und Bauauschusses vom 03.12.2019 abzeichnete, dass insgesamt mit einem höheren Bauvolumen zu rechnen sei, wurde vorsorglich ein ergänzender Antrag auf Gewährung weiterer Darlehensmittel aus dem KIF in Höhe von 2.610.000 Euro gestellt; das Prüf- und Bewilligungsverfahren hierzu dauert derzeit noch an.

Wesentlicher Hintergrund für die Beantragung der KIF-Mittel ist der Umstand, dass hier die aktuellen Zinskonditionen (Bewilligungszeitraum 2017 bis 2019 = 0,5 % für 20 Jahre, Bewilligungszeitraum 2020 = 0,05% für 20 Jahre) sehr günstig sind, so dass unter Berücksichtigung des Gesamtinvestitionsvolumens gegenüber einer klassischen Finanzierung über ein Kommunaldarlehen mit einer 30-jährigen Laufzeit erheblich Zinseinsparungen zu erzielen sind.

 

Um die bereits bewilligten Mittel 2018 (2.250.000 Euro) in Anspruch nehmen zu können, müsste bis zum 31.12.2020 ein Betrag von 600.000 Euro verausgabt sein, wobei Bauvorbereitung und Planung nicht hinzugezogen werden können. Dies ist nach aktuellem Planungsstand nicht zu erwarten. Bereits im Rahmen des seinerzeitigen ersten Antragsverfahrens wurden seitens des zuständigen Innenministeriums (zunächst) Bedenken dahingehend geäußert, dass der seinerzeitige Planungsstand bereits ausreichend Grundlage für eine Bewilligung von KIF-Mitteln bietet. Nur unter Hinweis auf die bestehende Beschlusslage erfolgten dann die entsprechenden Bewilligungen. Der bisherige Planungsfortschritt bestätigt diese seinerzeitigen Bedenken nunmehr jedoch und lässt vermuten, dass auch in diesem Jahr keine Darlehensmittel abgerufen werden können.

Insbesondere mit Blick auf einen offenen Umgang mit dem Innenminisiterium erscheint es daher an dieser Stellen sinnvoll und geboten, zunächst sämtliche Antragstellungen zurückzunehmen und erst nach Vorliegen der abschließenden Planungen eine erneute Beantragung vorzunehmen; auch mit dem Risiko einer Nichtbewilligung oder geänderter Zinskonditionen.

Somit können die derzeit für den Verwaltungsneu in Felde gebundenen Mittel für Investitionen anderen Kommunen freigegeben werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlage/n:

Keine