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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/130/0096-01  

Betreff: 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/130/0096
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
04.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Sachverhalt:

Der schleswig-holsteinische Landtag hat in Zusammenhang mit einem Artikelgesetz zur Bewältigung der Corona-Pandemie, welches am 08.05.2020 ausgefertigt wurde, u.a. die bereits beschlossene und durch entsprechende Gesetze geregelte Kita-Reform auf den 01.01.2021 verschoben. Gleichzeitig wurde das bestehende Kindertagesstättengesetz jedoch dahingehend geändert, dass mit Wirkung ab dem 01.08.2020 Kindertageseinrichtungen nur noch dann gefördert werden, wenn die Teilnahmebeiträge der Eltern bestimmte Höchstwerte nicht übersteigen; diese Regelung entspricht im Ergebnis der mit der Kita-Reform vorgesehenen Einführung der sog. „Elterndeckel“ (siehe hierzu BV 2020/050/0216). Ferner wurden auch die im Rahmen der Kita-Reform geplanten Neuregelungen im Bereich der Sozialstaffel- und Geschwisterermäßigung in das aktuelle Kindertagesstättengesetz übernommen.

 

Der Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Quarnbek hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 25.05.2020 mit der BV 2020/130/0096 befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, zunächst „nur“ der Beschlussempfehlung unter Ziffer 1 zu folgen. Dies ist insofern folgerichtig, als lediglich dieser Punkt 1 erforderliche Regelungen enthält, welche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingung zeitgerecht zum 01.08.2020 anzupassen sind; die weiteren Unterpunkte aus dem o.g. BV müssten erst zum 01.01.2021 entschieden werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde der anliegende Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 erarbeitet. Dieser setzt in Artikel I die Einführung des Elterndeckels in das gemeindliche Satzungsrecht um. Daneben enthält der Entwurf lediglich noch die Anpassung des Satzungstextes an die geänderten Gesetzesregelungen zur Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigung; zur Vermeidung finanzieller Nachteile sowohl für die Gemeinde als auch die Eltern sollte hier die gemeindliche Satzung stets auf die maßgeblichen gesetzlichen Landesregeln bzw. Richtlinien des Kreises verweisen (Hinweis: Die neuen Richtlinien des Kreises als örtlichem Träger der Jugendhilfe liegen derzeit nicht nicht vor.)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Übernahme der gesetzlichen Höchstwerte bei den Elternbeiträgen in die Satzung, welche unterhalb der aktuell festgesetzten Gebühren liegen, ergeben sich zunächst Einnahmeausfälle der Gemeinde im Umfang von bis zu 1/3 der bisherigen Einnahmen. Dem gegenüber stehen jedoch zusätzliche Mittel des Landes im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung. In welchem Umfang diese zusätzlichen Mittel die Einnahmeausfälle kompensieren können, kann leider erst nach Vorliegen des entsprechenden Förderbescheides festgestellt werden; ein solcher Bescheid wird voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2020 vorliegen.

 

 

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Anlage/n:

5. Nachtragssatzung Gebühren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Nachtragssatzung Gebühren (145 KB)