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Vorlage - 2020/126/0044
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 204.727,52 Euro werden genehmigt.
b) Der Jahresabschluss 2019 wird in der vorgelegten Fassung unverändert beschlossen.
c) Der Ergebnisfehlbetrag 2019 in Höhe von 128.566,27 Euro ist durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage auszugleichen.
Sachverhalt:
Für die Prüfung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
a) der erstellte Jahresabschluss 2019 inkl. Anhang, Lagebericht und Anlagen
b) digitale Belege über die Finanzsoftware CIP-Kommunal
Aus dem Jahresabschluss 2019 ergibt sich folgendes Gesamtergebnis:
Mittelübertragungen:
Entsprechend der Vorschriften des § 23 GemHVO Doppik wurden Mittelübertragungen vom Haushalt 2019 in Höhe von 244.189,60 Euro vorgenommen:
Siehe hierzu auch Übersichten auf Seite 31 des Anhangs zum Jahresabschluss.
Haushaltsüberschreitungen:
Im Haushaltsjahr 2019 sind diverse Haushaltsüberschreitungen bei Aufwendungen und Auszahlungen aufgetreten. Nach § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, 1.000,- Euro.
Entsprechend der anliegenden Übersicht betragen die Haushaltsüberschreitungen insgesamt 215.604,65 Euro, wovon ein Betrag von 204.727,52 Euro noch durch die Gemeindevertretung zu genehmigen ist. Dieser noch zu genehmigende Betrag setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Schwerpunkten zusammen: Erschließung Kanalweg 59.166,74 Euro, Zuführung zur Finanzausgleichsrückstellung 37.620,42 Euro sowie Abschreibungen 38.130,81 Euro.
Zum Abschlussergebnis:
Der Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 128.566,27 Euro (Verbesserung um 119.119,23 Euro), sowie einer Abschlussverbesserung in der Finanzrechnung in Höhe von 405.578,11 Euro und damit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 545.152,70 Euro ab. Nähere Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss 2019.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über den Jahresabschluss hat lediglich feststellenden Charakter, unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich daraus nicht.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht und Anhang
Produktrechnung 2019
Übersicht Produktergebnisse Ergebnisrechnung 2019
Übersicht Produktergebnisse Finanzrechnung 2019
Anlagennachweis 2019 (Aktiva & Passiva)
Übersicht mit den Haushaltsüberschreitungen 2019
Hinweis:
Den Ausschussmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, die digitalisierten Belege zum Jahresabschluss 2019 ab sofort beim Kämmerer im Amt Achterwehr einzusehen und zu prüfen (um vorherige Terminabsprache wird gebeten). Im Rahmen der Sitzung sollen dann die daraus resultierenden Fragen möglichst schon beantwortet bzw. ergänzende Erläuterungen hierzu gegeben werden.