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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0100  

Betreff: Bildung eines Schulleiterwahlausschusses (Schulleitung GS Bredenbek)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
01.10.2020 
Sitzung des Schulausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Amtsdirektor, den Vorsitzenden des Amtsschulausschusses sowie 8 weitere von der Gemeinde Bredenbek noch zu benennende Personen in den Schulleiterwahlausschuss (Schulleitung GS Bredenbek) zu wählen.

 

STV:

 

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Sachverhalt:

Frau Peters, ehemalige Schulleiterin der Grundschule in Bredenbek, hat mit E-Mail vom 30.07.2020 mitgeteilt, dass sie die Leitung einer anderen Schule im Kreisgebiet übernommen hat. Bis zur Neuwahl einer Schulleitung wird ihre Vertretung, Frau Jensen, kommissarisch die Schulleitungsaufgaben übernehmen.

 

Herr Schulrat Berg hat Mitte August telefonisch darüber informiert, dass die Stelle der Schulleitung Ende September im Nachrichtenblatt veröffentlicht (ausgeschrieben) wird. Die Neubesetzung der Stelle, sofern es entsprechende Bewerbungen gibt, ist für den 01.02.2021 vorgesehen.

 

Das zuständige Ministerium wird zu gegebener Zeit auf das Amt Achterwehr als Schulträger zwecks Einberufung des Schulleiterwahlausschusses zukommen. Der Schulträger hat über dieses Gremium ein Vorschlagsrecht für die Besetzung dieser Stelle gegenüber dem Land.

 

Neben 5 Lehrkräften und 5 Elternvertretern (werden von der Schule benannt) setzt sich der Schulleiterwahlausschuss noch aus 10 Mitgliedern, die der Amtsausschuss zu wählen hat, zusammen.  Analog der Besetzung bei der Wahl von Frau Peters im Jahr 2016 sollten seitens des Schulträgers der Amtsdirektor und der Schulausschussvorsitzende des Amtes vertreten sein. Bleiben noch 8 Vertreter, die von der Schulstandortgemeinde Bredenbek benannt werden sollten (es dürfen keine Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der betroffenen Schule sein).

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlage/n:

Keine