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Vorlage - 2020/028/0125
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Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt die Generalplanerleistungen ( LP 3- LP 9 ) durch das Amt ausschreiben zu lassen.
Nach erfolgter Ausschreibung der Generalplanerleistungen wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag an den geeignetsten Bieter zu vergeben.
Nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistungen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt:
Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung für das BHKW, ist laut Vergaberichtlinien eine Ausschreibung der Planleistungen zwingend notwendig.
Der momentan bestehende Vertrag mit dem Büro Pahl und Jacobsen aus Rendsburg, ist ein Stufenweiser Vertrag. Laut Vertrag sind bis dato nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage Kostenberechnung
Anlage/n:
HuBau Heizwerk
Lageplan
Lageplan topographisch
Prinzipschema
Kostenberechnung