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Vorlage - 2020/000/0104
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Beschlussvorschlag:
Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 5.139,75 Euro dem Gewinnvortrag zuzurechnen und den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.
Sachverhalt:
Das Amt Achterwehr betreibt das Wasserwerk Felde als öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebes. Für diesen ist nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ein gesonderter Jahresabschluss nach Steuerrecht zu erstellen.
Wie schon in der Vorjahren wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses das Büro RBB v. Reden, Böttcher, Büchl & Partner mbB aus Kiel beauftragt worden.
Insgesamt schließt der Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.139,75 Euro (im Vorjahr Überschuss von 18.439,94 Euro), welcher mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren zu verrechnen wäre.
Der vollständige Bericht zum Jahresabschluss ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt..
Finanzielle Auswirkungen:
Keine - der Jahresabschluss hat lediglich feststellenden Charakter hinsichtlich der finanziellen Entwicklungen des Eigenbetriebes im Abrechnungszeitraum.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2019 des Wasserwerks Felde
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Anlagen: | ||||
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1 | Jahresabschluss 31.12.2019 (2210 KB) |