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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0105  

Betreff: Technische Erneuerung und Weiterentwicklung des Wasserwerks Felde
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
22.09.2020 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr geändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, die in den anliegenden Erläuterungen des Ing.-Büro Petersen und Partner vom 14.09.2020 dargestellten Maßnahmen zur Erneuerung und Überarbeitung der SPS-Technik und Datenfernübertragung (Paket 1) und zur elektronisch geregelten Brunnenbetrieb und Feuerlösch-Ansteuerung (Paket 2) sind zeitnah umzusetzen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von netto 124.000 Euro sind im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2020 bereit zu stellen.

 

Über die weiteren Maßnahmenpakete wird nach Abschluß der o.g. Maßnahmen erneut beraten.

 

 

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Sachverhalt:

Bereits im vergangenen Jahr hat sich der zuständige Wasserversorgungsausschuss des Amtes damit befasst, welche negativen Einflüsse die Entnahme von Löschwasser aus dem Frischwasserversorgungsnetz für die Versorgungssicherheit haben kann. In der Folge wurde das betreuende Ing.-Büro gebeten, etwaige diesbezügliche technische Maßnahmen zu prüfen.

Während der zwischenzeitlichen Heißwetterphase im August diesen Jahres war darüber hinaus festzustellen, dass auch aufgrund der geltenden Corona-Einschränkungen zu Spitzenzeiten erheblich größere Wasserabnahmen auf dem Versorgungsnetz erfolgten, was zu merklichen Druckschwankungen und damit einer sinkenden Versorgungssicherheit geführt hat.

 

Seitens des Ing.-Büros wurden nunmehr mit anliegendem Erläuterungsschreiben mehrere Maßnahmenpakete vorgestellt, die zur Beseitigung bzw. Reduzierung unterschiedlicher Herausforderungen in Zusammenhang mit der weiteren Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungssicherheit beitragen würden.

Insbesondere mit Blick auf die bestehenden Probleme bei der Entnahme von Löschwasser sowie auch der Spitzenabgabe zu besonderen Zeiten wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst die beiden Maßnahmenpakete 1 und 2 zeitnah zur Umsetzung zu bringen, da es hierbei auch um erforderliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Frischwasserversorgung insgesamt handelt, die aber gleichzeitig das in Teilen alte Leitungsnetz von unnötigen Druckschwankungen entlasten sowie die Steuerungsmöglichkeiten der Wasserwerkstechnik auf einen aktuellen Stand (Automation, Fernwirktechnik) heben.

 

Wie in den Erläuterungen des Ing.-Büro dargestellt, könnten sich durch eine etwaige Gesamtbeauftragung von Planung und Ausführung geringere Gesamtkosten ergeben; hier sind jedoch die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten, so dass es unabhängig davon einer vorherigen Angebotseinholung bedarf.

 

Hinsichtlich der ferner dargestellten Maßnahmenpakete 3 und 4 sollte der zuständige Fachausschuss nach Abschluss der o.g. Maßnahmen unter Berücksichtigung der dann ggf. auch weiteren/neueren Erkenntnisse erneut beraten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die vorläufige Kostenschätzung geht für die Pakete 1 und 2 von Gesamtkosten in Höhe von 124.000 Euro netto aus. Die sich daraus ergebenden Abschreibungen und Verzinsungen sind über den lfd. Gebührenhaushalt des Wasserwerks zu decken.

 

 

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Anlage/n:

Erläuterungen des Ing.-Büro Petersen und Partner zu den Erneuerungsmaßnahmen vom 14.09.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erläuterung Erneuerungsmaßnahmen, Kosten, 14-09-2020 (1344 KB)