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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0107  

Betreff: Digitalpakt Schule - Sofortprogramm
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
01.10.2020 
Sitzung des Schulausschusses des Amtes Achterwehr geändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die erfolgte Beantragung von Fördermitteln aus dem Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm, der Abruf der bewilligten Mittel sowie die Erteilung des Lieferauftrages zur Beschaffung der mobilen Endgeräte in Höhe von 22.849,56 Euro werden nachträglich genehmigt.

Der verbleibende Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von 33,56 Euro ist in die Abrechnung für die Schulträgerumlage 2020 einzubeziehen und damit über die Schulträgerumlage zu decken.

 

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen der auf Bundes- und Landesebene getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie wurde in Ergänzung der bereits durch den sog. Digitalpakt Schule bereitgestellten Mittel relativ kurzfristig ein zusätzliches Sofortausstattungsprogramm für die Ausstattung bedürftiger Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten für die Teilhabe am digitalen Lernen zu Hause aufgelegt; die entsprechende Richtlinie des Landes wurde am 20.07.2020 veröffentlicht.

Die Verteilung der bereitgestellten Mittel erfolgt auf Basis der Schülerzahlen der Schulstatistik, so dass sich für das Amt Achterwehr als Träger der Grundschulen im Amtsbereich (Grundschule Bredenbek, Grundschule Felde mit Außenstelle Westensee und Grundschule Strohbrück mit Außenstelle Melsdorf) insgesamt ein Förderbetrag von 22.816,00 Euro ergibt.

Für die Umsetzung dieses Sofortausstattungsprogramms sehen die förderrechtlichen Regelungen einen grundsätzlich engen Zeitplan vor. So waren die erforderlichen vollständigen Anträge auf Förderung bis spätestens 31.08.2020 einzureichen; die bewilligten Mittel sind bis zum 31.10.2020 zu verausgaben.

Vor diesem zeitlichen Hintergrund hatte sich die Verwaltung dazu entschieden, frühzeitig bereits eine entsprechende Bedarfsabfrage (Anzahl und Art der Geräte) bei den drei Schulleitungen durchzuführen und auch ohne eine vorherige Beteiligung der Amtsgremien den erforderlichen Antrag beim Land zu stellen, da andernfalls das Risiko gegeben war, dass eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich geworden wäre.

Die Bedarfsabfrage hatte dann zum Ergebnis, dass insgesamt der Bedarf und damit die mit einer Bedarfsdeckung verbundenen Kosten die dem Amt zur Verfügung stehenden Fördermittel überschreiten würden. Da aber entsprechende Geräte grundsätzlich auch über den allgemeinen Digitalpakt Schule förderfähig sind, wurden zur weiteren Wahrung der Umsetzungsfristen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms die Bedarfsanmeldungen der drei Schulleitung hinsichtlich der Geräteanzahl gekürzt (im Ergebnis erhält jeder Schulstandort die gleiche Anzahl an Geräten), hierzu entsprechende Angebote zur Lieferung der benötigten Geräte bei 3 Anbietern eingeholt und dem wirtschaftlichsten Anbieter mit Schreiben vom 07.09.2020 der Auftrag zur Lieferung erteilt.

Der erteilte Gesamtauftrag weist eine Summe von insgesamt 22.849,56 Euro aus, so dass im Abgleich mit den bewilligten Fördermitteln von 22.816,00 Euro ein Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von 33,56 Euro verbleibt.

Hinsichtlich dieses Eigenanteils regt die Verwaltung an, diesen über die Schulträgerumlage 2020 zu decken und von einer „Spitzabrechnung“ mit den jeweiligen Standortgemeinden – wie es die Philosophie des Übertragungsbeschlusses zur Schulträgerschaft grundsätzlich vorsehen würde –abzusehen. Für ein solches Vorgehen spricht neben der Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand auch der Umstand, dass sich das Sofortausstattungsprogramm ausdrücklich an die Schulträger richtet und bei zukünftig wechselnden Bedarfen an den jeweiligen Standorten grundsätzlich auch ein Verschieben der nun geschaffenen Gerätekontingente untereinander denkbar wäre.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Unter Berücksichtigung der gewährten Fördermittel verbleibt ein Eigenanteil des Amtes als Schulträger in Höhe von 33,56 Euro.

 

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Anlage/n:

Keine