Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Westensee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||||||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||||||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.12.2017 | ||||||||||||||
Ö 3.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||||||||||
Ö 6 | Wahl eines/einer Protokollführers/Protokollführerin | ||||||||||||||
Ö 7 | Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder | ||||||||||||||
Ö 8 | Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Gerätewarte und des Atemschutzgerätewartes der Ortswehren Westensee, Brux und Wrohe | 2018/171/0005 | |||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gerätewarte der Ortswehren Westensee, Brux und Wrohe nach Maßgabe der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie ab dem 01.01.2019 erhalten. Der Atemschutzgerätewart erhält eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die sich an der prozentualen Erhöhung der Entschädigung der Gerätewarte der jeweiligen Ortswehr orientiert. Die Auszahlungen erfolgen jeweils am 01.04. und 01.10. eines Jahres zu gleichen Anteilen.
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05.12.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Westensee | |||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
19.12.2018 - Gemeindevertretung Westensee | |||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gerätewarte der Ortswehren Westensee, Brux und Wrohe nach Maßgabe der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie ab dem 01.01.2019 erhalten. Der Atemschutzgerätewart erhält eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die sich an der prozentualen Erhöhung der Entschädigung der Gerätewarte der jeweiligen Ortswehr orientiert. Die Auszahlungen erfolgen jeweils am 01.04. und 01.10. eines Jahres zu gleichen Anteilen.
Abstimmungsergebnis:
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Ö 9 | Ausstattung der gemeindlichen Gremiumsmitglieder mit Hardware zur Nutzung des Ratsinformationssystems Allris | 2018/171/0008 | |||||||||||||
Ö 10 | 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 | 2018/171/0009 | |||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung der Gemeinde Westensee für das Haushaltsjahr 2019 | 2018/171/0010 | |||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||
Ö 13 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||