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Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - Raumbedarfsplan für Büroräume  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 11.1
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Bitte beachten Sie den Sitzungsort in Melsdorf. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Es ist nur eine begrenzte Zuhörerzahl möglich, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de oder unter 04340 409 032 zu reservieren. Es müssen die bereitliegenden Kontaktformulare ausgefüllt werden.
2020/000/0109-01 Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung der AG "Amtsneubau" zum Raumbedarfsplan für Büroräume
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/000/0109
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0109-01 in Verbindung mit der Beschlussvorlage 2020/000/0109 verwiesen.

 

Nach intensiver Beratung ergeht folgender

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss nimmt die Empfehlungen des Finanz- und Bauausschusses zum Raumbedarfsplan zur Kenntnis und dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihr Engagement. Der Finanz- und Bauausschuss hat im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten einen wesentlichen Beitrag zur Ermittlung des künftigen Raumbedarfs der Verwaltung geleistet. Die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe und die Beschlussempfehlung des Finanz- und Bauausschusses im Hinblick auf die Raumbedarfsplanung dienen als Basis für weitere Beratungen.

 

Der Amtsausschuss beschließt, dass nunmehr der Hauptausschuss gemäß § 15 d Satz 2 AO i.V.m. § 45 b Abs.1 Nr.1 und Abs.2 GO SH sowie § 8 Abs.1 a) der Hauptsatzung des Amtes unter Berücksichtigung des Arbeitsergebnisses des Finanz- und Bauausschusses Beschlüsse über die künftigen  Ziele und Grundsätze der Verwaltung und die Grundsätze des Personalwesens vorbereitet. Die daraus ggf. abweichenden  Erfordernisse eines Raumbedarfs der Verwaltung bzw. weitere Änderungen zur Basisannahme sind ausführlich schriftlich zu begründen.

 

Die zusammengeführten Arbeitsergebnisse sind dem Amtsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

43 Ja Stimmen 
  0 Nein Stimmen 
  6 Enthaltungen