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Bürgerinformationssystem

Auszug - Bestattungswald Gut Bossee -Grundsatzbeschluss -Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:34 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.westensee@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2021/171/0075 Bestattungswald Gut Bossee
-Grundsatzbeschluss
-Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß § 22 GO SH verlässt Gemeindevertreter Dr. Detlef von Bülow wegen Befangenheit den Raum.

 

Das Amt Achterwehr soll sich noch einmal vorab über die Trägerschaft informieren.

 

GV Thormählen schlägt vor, das Architektenbüro Guntram Blank aus Kiel mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs zu beauftragen.


Beschluss:

1.

Die Gutsverwaltung Bossee plant im nordöstlichen Teil des Felder Holzes einen Begräbniswald einzurichten. Die Gemeinde stimmt der Einrichtung grundsätzlich zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Finanzausschuss über die Übernahme der Trägerschaft zu entscheiden.

 

2.  

r einen Bereich im Felder Holz, begrenzt nördlich und östlich durch den Waldrand bzw. durch den Hauptwaldweg, südlich und westlich ebenfalls durch Hauptwaldwege, wird zum bestehenden Flächennutzungsplan die  3.  Änderung  Bestattungswald Gut Bossee aufgestellt.

Planungsziel ist die Ernzung  der Darstellung von Waldflächen um die Nutzung „Ruheforst/Begräbniswald“.

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  8
Nein Stimmen  3
Enthaltungen  0

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

6. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

7.

Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, darüber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  11
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0