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Auszug - Bestattungswald Gut Bossee -Grundsatzbeschluss -Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee
TOP: Ö 7
Gremium: Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter carl.westensee@t-online.de zu reservieren.
2021/171/0075 Bestattungswald Gut Bossee
-Grundsatzbeschluss
-Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Detlef und Vico Bülow stellen ihr Konzept vor.

Es soll im Vorwege die Verpflichtungen des Trägers geklärt werden.


Beschluss:

1.

Die Gutsverwaltung Bossee plant im nordöstlichen Teil des Felder Holzes einen Begräbniswald einzurichten. Die Gemeinde stimmt der Einrichtung grundsätzlich zu. Derrgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Finanzausschuss über die Übernahme der Trägerschaft zu entscheiden.

 

2.  

r einen Bereich im Felder Holz, begrenzt nördlich und östlich durch den Waldrand bzw. durch den Hauptwaldweg, südlich und westlich ebenfalls durch Hauptwaldwege, wird zum bestehenden Flächennutzungsplan die  3.  Änderung  Bestattungswald Gut Bossee aufgestellt.

Planungsziel ist die Ernzung  der Darstellung von Waldflächen um die Nutzung „Ruheforst/Begräbniswald“.

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

6. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

7.

Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, darüber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

5 Ja Stimmen 
0 Nein Stimmen 
0 Enthaltungen