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Auszug - Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen in der Gemeinde Bredenbek
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für Maßnahmen zur Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen in der Gemeinde Bredenbek, die über den Umfang einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgehen und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch nicht erhoben werden können, Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zukünftig über entsprechende Darlehensaufnahmen; die laufenden Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) sind über den laufenden Gemeindehaushalt zu finanzieren; der Haushalt ist in diesem Bereich entsprechend ausgeglichen zu gestalten.
Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür