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Bürgerinformationssystem

Auszug - Notwendigkeit zur Unterbringung von geflüchteten Menschen im Amt Achterwehr / Aufnahmequote 2022  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit 3 G (Geimpft / Genesen/ Getestet). Bitte halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Ihr Ausweisdokument zur Kontrolle bereit. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
2022/000/0182 Notwendigkeit zur Unterbringung von geflüchteten Menschen im Amt Achterwehr / Aufnahmequote 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert über die Vorgabe des Kreises noch in diesem Jahr 60 Personen aufnehmen zu müssen. Je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen könnten dies auch mehr werden.

 

AD Brand weist darauf hin, dass gegen eine ausgesprochene Zuweisung von Flüchtlingen seitens des Kreises ein Widerspruch oder eine Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Die gestiegene Zahl der angekündigten Zuweisung zu erwartender Flüchtlinge betriftt alle Kommunen im Kreis (außer Rendsburg) gleichermaßen. Er ist verwundert, zu dieser Thematik von anderen Kommunen nichts zu hören. In dieser Situation wäre es sinnvoll gewesen, eine kreisweite Lösung ggf. unter Federführung des Kreises anzustreben.

 

Unsere Aufnahmekapazitäten sind nahezu erschöpft. Herr Deisemann-Flüchtlingskoordinator des Amtes- berichtet darüber, dass der Großteil der bei uns untergebrachten Personen über eine Duldung verfügt und uns somit voraussichtlich dauernd erhalten bleiben.

 

AD Brand berichtet über regelmäßige Recherchen des Amtes nach freiem Wohnraum zur Miete oder auch zum Kauf. Geeignete Objekte konnten bislang leider nicht ausgemacht werden.

 

Aus Sicht von Herrn Kracht müssten die Unterkünfte in gerslust wieder „aufgepäppelt“ werden. Dies sei aber nach verwaltungsseitiger Auffassung aufgrund mangelhafter Bausubstanz nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wurden die Gebäude auch aus Sicherheitsgründen gegen unbefugtes Betreten gesichert (Fenster und Türen wurden mit Holz vernagelt).

 

Die abgängigen Gebäude haben auch keinen rechtlichen Bestandsschutz, da sie seinerzeit ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Unabhängig vom Zustand und einer mit erheblichem Kostenaufwand ggf. möglichen Nutzung droht die jederzeitige Verfügung zum Abriss der Barracken.

 

Herr Kracht hält einen OT des Ausschusses in den Innenräumen der Gebäude in Jägerslust in der nächsten Woche für erforderlich, damit sich die Ausschussmitglieder hiervon selber ein Bild machen können. Dies soll trotz des bekannt desolaten Zustandes der Bausubstanz verwaltungsseitig organisiert werden.