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Auszug - Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Quarnbek(Niederschlagswasserabgabensatzung)  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Quarnbek
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Quarnbek Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Multifunktionsraum der Schule Strohbrück
Ort: Mönkbergseck 25, 24107 Quarnbek
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit 3 G (Geimpft / Genesen/ Getestet). Bitte halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Ihr Ausweisdokument zur Kontrolle bereit. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
2022/130/0171 Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Quarnbek(Niederschlagswasserabgabensatzung)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Herr Kossyk von der K + W Wirtschaftsberatungsgesellschaft GmbH, die von der Gemeinde mit der Erarbeitung einer entsprechenden Satzung beauftragte worden war, trägt zu diesem Thema vor.

Aufgrund der steigenden Anforderungen an eine schadlose Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers und den damit verbundenen erheblichen finanziellen Belastungen für den Gemeindehaushalt wurde im Jahr 2015 zunächst die Erstellung eines erforderlichen Entwässerungskonzeptes beauftragt, auf dessen Grundlage dann im Jahr 2020 die Satzung über die  Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Quarnbek erlassen wurde.

§ 20 dieser Satzung sieht vor, dass für die Vorhaltung und die Benutzung der Beseitigungseinrichtungen die Gemeinde Gebühren auf Grundlage der Abgabensatzung erhebt.

 

Die Gemeindevertretung hat diesbezüglich in ihrer Sitzung am 10.03.2022 grundsätzlich die Einführung einer Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2023 beschlossen. Der anliegende Entwurf einer entsprechenden Satzung basiert auf der im Jahr 2019 beschlossenen Satzung für die Gemeinde Melsdorf und wurde zunächst nur auf die formellen Belange der Gemeinde Quarnbek angepasst.

Auf Nachfrage bestätigt Herr Kossyk, dass Grundstücke, die in Leitungen des Wasser-und Bodenverbandes entwässern, von der Gebührenerhebung durch die Gemeinde nicht betroffen sind.

 

Insbesondere hinsichtlich der Regelungen in § 2 Absätze 3 bis 5 des Satzungsentwurfes wäre zu erörtern, ob diese gleichlautend auch in die Satzung des Gemeinde Quarnbek Aufnahme finden sollen.

 

Im wesentlichen wurde über die dortige Regelung des Benutzungsgebühren-maßstabes in § 2, insbesondere die dortigen Maßstäbe in den Absätzen 2), 3) und 4) diskutiert.

-     die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen (Absatz 2), m2-genau oder in  pauschalierten Flächengruppen (z.B. bis 50m2,bis 100 m2,  bis 200 m2 usw.). Herr Kossyk empfiehlt auf jeden Fall, die Ermittlung der befestigten/versiegelten Flächen m2-genau durchzuführen. Die Entscheidung, ob anschließend m2-genau abgerechnet werden soll oder pauschaliert, könne dann jederzeit geändert werden.

-     Für Flächen, die die Versickerung eines Teiles des Niederschlagswassers ermöglichen, werden Nachlässe im Gebührenmaßstab für die angeschlossenen Flächen berücksichtigt. Diskutiert wurde über die Frage, ob der Nachlass allgemein 50 % betragen soll, oder ab zwischen den einzelnen Dacharten (z.B. Dachbegrünung, Reetdächer) oder Befestigungsarten für Zufahrten und Terrassen (Rasengittertsteine, Schotter, Kies usw.) differenziert werden soll.

-     Ferner sollen Nachlässe für z.B. Zisternen und Versickerungsanlagen berücksichtigt werden.

Herr Kossyk schlägt einen pauschalen Nachlass von 50 % vor; eine weitere Differenzierung würde einen unverhältnismäßigen Aufwand der Erfassung bedeuten, wenn alle individuellen technischen Möglichkeiten im Hinblick auf ihren ökologischen Wert erfasst und bewertet werden sollten.

 

Die Ermittlung der bebauten Flächen soll durch einen Fragebogen ermittelt werden, der allen Grundstückseigentümern zugesandt wird.

Parallel soll eine Einwohnerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, in der alle Einwohner Gelegenheit haben sollen, zur Flächenermittlung und zur Gebührenerhebung Fragen zustellen. Ebenso wird eine Bürgertelefon eingerichtet.

Auf Nachfrage bestätigt Herr Kossyk, dass Grundstücke, die in Leitungen des Wasser-und Bodenverbandes entwässern, von der Gebührenerhebung durch die Gemeinde nicht betroffen sind.

 

Der Finanzausschuss stimmt den Vorschlägen von Herrn Kossyk zu.

Beschluss einstimmig