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Auszug - Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen,
vorbereitend für die Einrichtung einer zusätzlichen Betreuungsgruppe das Amt über den Bürgermeister wie
folgt zu beauftragen:
- Abstimmung mit den zuständigen Stellen, ob und unter welchen Voraussetzungen
der sog. „Schulwald“ für den Betrieb einer Naturgruppe nach dem KitaG SH genutzt
werden kann.
- Baurechtliche Voraussetzungen für die Errichtung einer sog. Naturunterkunft im
Bereich des „Schulwaldes“ für die Unterbringung von Material, Wechselkleidung usw.
in Form eines Bauwagens oder einer Hütte ohne festes Fundament.
- Nach erfolgter Aufnahme des zusätzlichen Platzbedarfs in den Bedarfsplan des
Kreises Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nach § 13 Absatz 4
KiTaG SH
Die Ergebnisse sollte möglichst bis Ende März 2023 vorliegen, so dass noch vor der
Kommunalwahl im Mai 2023 über die weiteren Schritte beschlossen werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig