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Vorlage - 2020/028/0134-01
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen
Sachverhalt:
Nach § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 95ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2021 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.
Gegenüber den Beratungsunterlagen für die Sitzung des Finanzausschusses am 16.02.2021 sind in den Unterlagen nunmehr folgende Änderungen berücksichtigt:
- Der Mittelansatz für die Containermiete der Jugendgruppe wurde vom Produkt 36501 (KiTa) ins Produkt 36601 (Jugendraum) verschoben.
- Es wurde ein neues Produkt 56101 „Klimaschutz“ aufgenommen und hier die erforderlichen Mittel für den möglichen Beitritt zur Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH ausgewiesen.
- Im Produkt 61101 „Steuern, allgemeine Zuweisungen“ wurde die Planansätze bei den Schlüssezuweisungen, der (neue) Zuweisung nach § 32 FAG sowie der Amts- und Kreisumlage an den aktuellen Stand der vorläufigen Finanzausgleichsplanungen 2021 angepasst.
Insgesamt ergibt sich durch die Änderungen in der Ergebnisplanung gegen den FA-Unterlagen eine Verbesserung in Höhe von 106.000 Euro sowie in der Finanzplanung eine Verbesserung in Höhe 105.000 Euro.
Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:
- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.757.000,00 Euro.
- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,00 Stellen.
- Hebesätze für die Realsteuern auf 339 (Grundsteuer A), 339 (Grundsteuer B) und 336 (Gewerbesteuer).
Die Haushaltssatzung bedarf keine Genehmigung nach §95 g GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.
Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 394.200 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 37.800 Euro, so dass zum 31.12.2021 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 1.136.716,73 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2020: 1.174.716,73 Euro).
Anlage/n:
Liste der Änderungen im Haushalt 2021 zum HH 2020
Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Bredenbek mit Vorbericht und Anlagen
Entwurf des Ergebnisplanes 2021 der Gemeinde Bredenbek
Entwurf des Finanzplanes 2021 der Gemeinde Bredenbek
Entwurf des Produktplanes 2021 der Gemeinde Bredenbek