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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0105-01  

Betreff: Technische Erneuerung und Weiterentwicklung des Wasserwerks Felde
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/000/0105
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
01.07.2021 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
05.07.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen / der Amtsausschuss beschließt, für die technische Erneuerung und Weiterentwicklung des Wasserwerks Felde zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 63.000,00 Euro netto bereitzustellen.

Die Mittel sind im Rahmen des 1. Nachtragshaushalts 2021 des Amtes Achterwehr auszuweisen und über eine entsprechende Kreditaufnahme gegenzufinanzieren.

 

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen seiner Sitzung am 19.10.2020 hat der Amtsausschuss eine umfassende technische Erneuerung und Weiterentwicklung des Wasserwerks Felde beschlossen und hierfür auf Grundlage einer ersten Kostenschätzung des Ing.-Büros zunächst Mittel in Höhe von 187.000 Euro netto bereitgestellt. Diese Mittel wurden entsprechend in die Haushaltsplanung 2021 übernommen.

Nachdem zwischenzeitlich die erforderlichen Leistungen zur Umsetzung der Maßnahmen ausgeschrieben wurden, weisen auch hier die eingegangenen Angebote die deutlich gestiegenen Kosten im Baubereich auf. Während sich die Angebote für das Notstromaggregat noch innerhalb der seinerzeitigen Kostenschätzung bewegen, liegen die Angebote für die anderen Maßnahmen um teilweise fast 40 % über den geschätzten Kosten. Ein etwaiges Einsparpotenzial ergibt sich dabei lediglich dadurch, dass vorsorglich im Rahmen der erforderlichen Kabelverlegungsarbeiten zusätzliche Leerrohre vorgesehen waren, welche aber nicht zwingend erforderlich sind.

Nach den nunmehr vorliegenden Ausschreibungsergebnissen ist mit Gesamtkosten von rund 250.000,00- Euro netto zu rechnen.

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde seitens der Verwaltung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Antrag auf Förderung gestellt, welcher zumindest hinsichtlich der Notstromversorgung auch grundsätzlich positiv beschieden wurde; hier kann eine Förderung von bis zu 50 % erwartet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahme dann bis 30.10.2021 fertiggestellt und abgerechnet ist.

Aufgrund dieser zeitlichen Dringlichkeit sollen die bereits terminierten Sitzungen des FA/BA und Amtsausschusses für die erforderliche Bereitstellung zusätzlicher HH-Mittel genutzt werden, da die nächste Sitzung des Wasserversorgungsausschusses erst für Mitte August vorgesehen ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Mehrkosten betragen rund 63.000,00 Euro netto. Die Belastung für den Gebührenhaushalt, über den diese Invesitionen in Höhe ihres jährlichen Abschreibungsbetrag (über 10-15 Jahre) sowie Finanzierungszinsen zu refinanzieren sind, reduziert sich jedoch entsprechend durch die voraussichtliche BBK-Förderung. Im Saldo ergibt sich demnach „lediglich“ eine Mehrbelastung von rund 33.000,00 Euro netto.

 

 

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Anlage/n:

Keine