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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/171/0042-01  

Betreff: Errichtung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Kindertagesstätte Westensee
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/171/0042
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
09.07.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich, dass zur Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung Westensee und damit die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze die Planungen zur Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. eines zusätzlichen Gebäudes im Bereich des Bürgerhauses / Feuerwehrgerätehaus Westensee aufgenommen werden.

Zu diesem Zwecke wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit der Amtsverwaltung das erforderliche Vergabeverfahren für die Beauftragung eines entsprechenden Planers einzuleiten; die Beauftragung des Planers bedarf dann der Zustimmung des 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeisters.

Der Finanzausschuss wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes 2020 bereitzustellen.

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Sachverhalt:

Die auf Grundlage der Beschlussfassung in der GV vom 12.03.2020 zwischenzeitlich geführten Gespräche mit der Kirchengemeinde Westensee haben ergeben, dass seitens der Kirchengemeinde keine Möglichkeit gesehen wird, die erforderliche Erweiterung der KiTa-Räumlichkeiten auf den Flächen der Kirchengemeinde umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06.07.2020 die Empfehlung ausgesprochen, die erforderlichen Räumlichkeiten durch die Erweiterung des Bürgerhauses bzw. Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes im Bereich der Bürgerhauses oder alternativ gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus auf gemeindlichen Grund durch die Gemeinde selbst zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es eine entsprechende Modifizierung des seinerzeitigen Beschlusses aus der GV vom 12.03.2020.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Konkrete Kosten entstehen voraussichtlich erst mit Beauftragung eines Planers (Leistungsphasen 1-3). Ausgehend von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von ca. 450.000 Euro (ca. 80 bis 120 m² Nutzfläche) sind hier Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro anzusetzen.

 

 

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Anlage/n:

Keine