Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Vergrößerung/Verlegung des RRB in der Variante….. (wird in der Sitzung ergänzt) durchzuführen. Hinsichtlich der künftigen Festsetzungen wird eine einheitliche GRZ von 0,4 für das gesamte Gebiet angestrebt. An der bereits beschlossenen Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen mit Staffelgeschoss/bzw. ausgebautem Dachgeschoss wird festgehalten. Eine Begrenzung der max. Gebäudehöhe auf 8,50 m bezogen auf den Erdgeschossfertigfußboden ist zur Vermeidung zu hoher Gebäude aber angestrebt. |