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Bürgerinformationssystem

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr  

Bezeichnung: Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr
Datum: Mi, 27.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 19.12.2023  
SI/2023/000/0088  
     
   
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung / Informationen durch Frau Behrens Kreis RD-ECK  
2024/000/0280  
Ö 7  
Offene Ganztagsschule ab 08/2026 - Weiteres Vorgehen  
2024/000/0275-01  
Ö 8  
Erweiterung des Versorgungsgebietes des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde des Amtes Achterwehr - hier: Ortsteil Strohbrück, Gemeinde Quarnbek  
2024/000/0277  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass das Amt als Träger des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde grundsätzlich bereit ist, auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr der Gemeinde Quarnbek die öffentliche Versorgung mit Trink- und Brauchwasser zu unten nachstehenden Voraussetzungen zu übernehmen:

 

1. Die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung wird auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr formell nach den kommunalrechtlichen Vorschriften (AO, GO, GkZ) auf das Amt Achterwehr übertragen; dies gilt nicht für die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung, diese verbleibt bei der Gemeinde.

2. Die Gemeinde Quarnbek verpflichtet sich, alle mit der weiteren rechtlichen und technischen Prüfung der Versorgungsmöglichkeiten sowie mit dem Aufgabenübertragungsverfahren verbundenen Kosten zu übernehmen bzw. dem Amt zu erstatten, soweit diese nicht als Teil der Herstellungskosten zur Schaffung der Versorgungseinrichtungen aktiviert bzw. in eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den genannten Ortsteilen aufgenommen werden können.

3. Alle Kosten für die Schaffung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen (Wasserförderung, -aufbereitung und Verteilungsinfrastruktur inkl. Hausanschlüsse) sind von der Gemeinde Quarnbek bzw. den Anschlussnehmern in voller Höhe zu tragen, sofern diese nicht durch Zuschüsse und Zuwendungen sonstiger Dritter gedeckt werden.

4. Zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung, des Betriebs, der Unterhaltung und Erneuerung der Versorgungseinrichtungen werden vom Amt von den Anschlussnehmern in diesem Versorgungsbereich Abgaben aufgrund gesonderter Kalkulationen erhoben; diese werden nicht Bestandteil der Gebührenkalkulationen des bestehenden Versorgungsbereichs.

5. Als Grundlage für die Erhebung von Abgaben nach den Punkten 2 und 3 erlässt das Amt in (dann) eigener Zuständigkeit die erforderlichen Satzungsregelungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes SH bzw. passt sein bestehendes Satzungsrecht entsprechend an.

 

 

 

 

   
    19.03.2024 - Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass das Amt als Träger des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde grundsätzlich bereit ist, auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr der Gemeinde Quarnbek die öffentliche Versorgung mit Trink- und Brauchwasser zu unten nachstehenden Voraussetzungen zu übernehmen:

 

1. Die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung wird auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr formell nach den kommunalrechtlichen Vorschriften (AO, GO, GkZ) auf das Amt Achterwehr übertragen; dies gilt nicht für die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung, diese verbleibt bei der Gemeinde.

2. Die Gemeinde Quarnbek verpflichtet sich, alle mit der weiteren rechtlichen und technischen Prüfung der Versorgungsmöglichkeiten sowie mit dem Aufgabenübertragungsverfahren verbundenen Kosten zu übernehmen bzw. dem Amt zu erstatten, soweit diese nicht als Teil der Herstellungskosten zur Schaffung der Versorgungseinrichtungen aktiviert bzw. in eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den genannten Ortsteilen aufgenommen werden können.

3. Alle Kosten für die Schaffung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen (Wasserförderung, -aufbereitung und Verteilungsinfrastruktur inkl. Hausanschlüsse) sind von der Gemeinde Quarnbek bzw. den Anschlussnehmern in voller Höhe zu tragen, sofern diese nicht durch Zuschüsse und Zuwendungen sonstiger Dritter gedeckt werden.

4. Zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung, des Betriebs, der Unterhaltung und Erneuerung der Versorgungseinrichtungen werden vom Amt von den Anschlussnehmern in diesem Versorgungsbereich Abgaben aufgrund gesonderter Kalkulationen erhoben; diese werden nicht Bestandteil der Gebührenkalkulationen des bestehenden Versorgungsbereichs.

5. Als Grundlage für die Erhebung von Abgaben nach den Punkten 2 und 3 erlässt das Amt in (dann) eigener Zuständigkeit die erforderlichen Satzungsregelungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes SH bzw. passt sein bestehendes Satzungsrecht entsprechend an.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

   
    27.03.2024 - Amtsausschuss Achterwehr
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, dass das Amt als Träger des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde grundsätzlich bereit ist, auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr der Gemeinde Quarnbek die öffentliche Versorgung mit Trink- und Brauchwasser zu unten nachstehenden Voraussetzungen zu übernehmen:

 

1. Die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung wird auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr formell nach den kommunalrechtlichen Vorschriften (AO, GO, GkZ) auf das Amt Achterwehr übertragen; dies gilt nicht für die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung, diese verbleibt bei der Gemeinde.

2. Die Gemeinde Quarnbek verpflichtet sich, alle mit der weiteren rechtlichen und technischen Prüfung der Versorgungsmöglichkeiten sowie mit dem Aufgabenübertragungsverfahren verbundenen Kosten zu übernehmen bzw. dem Amt zu erstatten, soweit diese nicht als Teil der Herstellungskosten zur Schaffung der Versorgungseinrichtungen aktiviert bzw. in eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den genannten Ortsteilen aufgenommen werden können.

3. Alle Kosten für die Schaffung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen (Wasserförderung, -aufbereitung und Verteilungsinfrastruktur inkl. Hausanschlüsse) sind von der Gemeinde Quarnbek bzw. den Anschlussnehmern in voller Höhe zu tragen, sofern diese nicht durch Zuschüsse und Zuwendungen sonstiger Dritter gedeckt werden.

4. Zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung, des Betriebs, der Unterhaltung und Erneuerung der Versorgungseinrichtungen werden vom Amt von den Anschlussnehmern in diesem Versorgungsbereich Abgaben aufgrund gesonderter Kalkulationen erhoben; diese werden nicht Bestandteil der Gebührenkalkulationen des bestehenden Versorgungsbereichs.

5. Als Grundlage für die Erhebung von Abgaben nach den Punkten 2 und 3 erlässt das Amt in (dann) eigener Zuständigkeit die erforderlichen Satzungsregelungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes SH bzw. passt sein bestehendes Satzungsrecht entsprechend an.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür.

 

An dieser Abstimmung haben nur die Vertreter der betroffenen Gemeinden Achterwehr, Felde, Krummwisch und Quarnbek teilgenommen.             

Ö 9  
Erweiterung des Versorgungsgebietes des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde des Amtes Achterwehr - hier: Ortsteil Quarnbek, Gemeinde Quarnbek  
Enthält Anlagen
2024/000/0278  
Ö 10  
Abgabe einer Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages durch die AEAG  
Enthält Anlagen
2023/000/0270  
Ö 11  
Unterstützung Flüchtlinginitiativen 2023/2024  
2024/000/0282  
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 14     Erneuerung Trinkwasserversorgungsleitung Dorfstraße 2 und 4, Felde      
N 15     Vertragsangelegenheiten (Betreuung Wasserwerk)      
N 16     Grundstücksangelegenheit      
N 17     Behördliche Gesundheitsförderung      
N 18     Personal im Schulbereich      
N 19     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung