Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt, den Beschluss vom 21.03.2017 hinsichtlich der Beauftragung, eine möglichst günstige Finanzierung zu vereinbaren, aufzuheben. Der Amtsdirektor wird beauftragt, umgehend die gestellten Anträge auf Darlehensmittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) zurückzuziehen und bereits bewilligte Darlehensmittel zurückzugeben. Über die Finanzierung der Baukosten und die Beantragung neuer KIF-Mittel wird erst nach abschließendem Beschluss über den Bauentwurf und Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens neu entschieden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.
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