Beschluss: Die Gemeinde Bredenbek macht von dem in § 17 des Konsortialvertrages eingeräumten Sonderkündigungsrecht zum 01.04.2021 keinen Gebrauch. Die von der Gemeinde erworbenen Anteile an der SH Netz AG verbleiben damit weiterhin auf unbestimmte Zeit im Eigentum der Gemeinde. Die Verwaltung wird gebeten, jeweils sechs Monate vor Ende der Laufzeit der Darlehen zur Finanzierung des Ankaufs der Anteile, den zuständigen Gremien der Gemeinde eine entsprechende Beschlussvorlage über einen etwaigen Verkauf von Anteilen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja Stimmen 13 Nein Stimmen 0 Enthaltungen 0
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