Beschluss: Der Amtsausschuss nimmt die Empfehlungen des Finanz- und Bauausschusses zum Raumbedarfsplan zur Kenntnis und dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihr Engagement. Der Finanz- und Bauausschuss hat im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten einen wesentlichen Beitrag zur Ermittlung des künftigen Raumbedarfs der Verwaltung geleistet. Die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe und die Beschlussempfehlung des Finanz- und Bauausschusses im Hinblick auf die Raumbedarfsplanung dienen als Basis für weitere Beratungen. Der Amtsausschuss beschließt, dass nunmehr der Hauptausschuss gemäß § 15 d Satz 2 AO i.V.m. § 45 b Abs.1 Nr.1 und Abs.2 GO SH sowie § 8 Abs.1 a) der Hauptsatzung des Amtes unter Berücksichtigung des Arbeitsergebnisses des Finanz- und Bauausschusses Beschlüsse über die künftigen Ziele und Grundsätze der Verwaltung und die Grundsätze des Personalwesens vorbereitet. Die daraus ggf. abweichenden Erfordernisse eines Raumbedarfs der Verwaltung bzw. weitere Änderungen zur Basisannahme sind ausführlich schriftlich zu begründen. Die zusammengeführten Arbeitsergebnisse sind dem Amtsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 43 Ja Stimmen 0 Nein Stimmen 6 Enthaltungen
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