Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt, dass der Architekt Mengel mit der Erarbeitung eines neuen Vorentwurfs erst beauftragt werden soll, wenn der Amtsausschuss - über die Eckwerte des Bauvorhabens, - die erforderlichen Technik-/Funktionsräume, - die barrierearmen Verkehrsflächen (Flur, Treppenhäuser, Fahrstuhl), - und die erforderlichen Sanitärräumlichkeiten auf der Grundlage - der Beschlüsse des Finanz- und Bauausschusses (diese gelten als Basis für weitere Beratungen), - der Beschlüsse des Hauptausschusses, - der Festlegungen der Polizei (GMSH), - der Beschlussfassung der Gemeindevertretung Felde über die höchstzulässige Geschosszahl, Zulässigkeit eines zusätzlichen Staffelgeschosses und ggf. maximale Gebäudehöhe entschieden hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.
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